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Nachstehend in Stichworten die Sachverhalte und die Gesellschaften, die auf jeden Fall von den Bestimmungen der „untätigen Gesellschaften“ ausgeschlossen sind (die noch relevanten Sachverhalte laut Art. 30 Ges. Nr. 724/1994 und Verordnung vom 14. Februar 2008). Die Gesellschaft musste zwingend in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft errichtet werden; es handelt sich um das erste Geschäftsja...
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