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Bozen/Rom – Wie berichtet, wird Arbeitnehmern und diesen gleichgestellten Erwerbstätigen ab 1. Mai eine Steuererleichterung zugestanden, die bei Jahreseinkommen von bis zu 24.000 Euro brutto insgesamt 640 Euro ausmacht und dann bis zu einem Einkommen von 26.000 sukzessive verringert wird. Die Verrechnung erfolgt durch den Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Steuersubstitut. Im Normalfall erhalte...
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