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Rom – Die Einnahmenagentur hat mit einem zweiten Rundschreiben die seit Jahresbeginn geltenden Neuerungen über die sogenannte gespaltene Zahlung für Lieferungen und Leistungen gegenüber bestimmten öffentlichen Körperschaften behandelt (Rundschr. Nr. 15/E vom 13. April 2015). Gegenüber dem ersten Rundschreiben (Nr. 1/E vom 9. Februar 2015; vgl. SWZ vom 13. Februar 2015) werden nun einige noch offen...
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