Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2023 ist wieder die Möglichkeit eingeführt worden, den steuerlichen Wertansatz von Baugrundstücken auf den Marktwert zum 1. Jänner 2023 aufzuwerten (Art. 1 Abs. 107 Ges. Nr. 197/2022). Dies gilt für Bau- und landwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum von natürlichen Personen, nicht gewerblichen Körperschaften und auch nichtansässigen Unternehmen, vorausgesetzt diese ...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.