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Rom - Zusätzlich zur neuen elektronischen Meldung der Umsätze mit Kunden und Lieferanten in Steuerparadiesen hat man in der Steuererklärung für 2009 (Unico 2010) auch die Aufwendungen anzugeben, die für Lieferungen und Leistungen von Lieferanten mit Sitz in einem Steuerparadies bezogen wurden. Es handelt sich um die bereits seit einigen Jahren bekannte Vorschrift, mit der die Finanzverwaltung die ...
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