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Nicht nur der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens haftet zivil- und strafrechtlich für Vergehen im Unternehmensalltag, sondern auch das Unternehmen trifft eine administrative Haftung. Die Liste der möglichen Vergehen ist lang, wobei sich das Unternehmen durch die Einführung eines sogenannten Organisationsmodells 231 von der Haftung befreien kann. Nachdem die SWZ bereits in der Ausgabe vom 8....
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