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Wie in der SWZ bereits mehrfach berichtet, führt das Biagi-Dekret zur Reform des Arbeitsmarktes in den Artikeln 33 bis 40 die Arbeit auf Abruf (lavoro intermittente – Job on call) ein. Dem Arbeitgeber wird die Möglichkeit eingeräumt, die Arbeitsleistung kurzfristig „abzurufen“, wobei auch eine Zeit der „Verfügbarkeit“ des bzw. der Arbeitnehmer gegen Entgelt vereinbart werden kann. Entsprechende Ve...
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