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Nachfolgend in Stichworten die Berechnung der Vorauszahlung nach der allgemeinen Methode, die sich auf die Vorjahreswerte bezieht.
Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 88 Pro-zent. Die Berechnung erfolgt mit Bezug auf die MwSt, die für den gleichen Zeitraum (Monat Dezember oder 4. Trimester) des Jahres 2002 tatsächlich geschuldet war, inklusive Vorauszahlung und abzüglich vorgetra-gener Guthaben.
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