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Nachfolgend in Stichworten die Berechnung der Vorauszahlung nach der allgemeinen Methode (Vorjahresbezug). Die Berechnung erfolgt mit Bezug auf die MwSt, die für den gleichen Zeitraum (Monat Dezember oder 4. Trimester) des Jahres 2003 tatsächlich geschuldet war, inklusive Vorauszahlung und abzüglich vorgetra?gener Guthaben. Die entsprechenden Daten kann man sich aus der MwSt-Buchhaltung oder auch ...
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