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Rom – Pünktlich zum Jahresbeginn stellen sich die üblichen Fragen über den Vorsteuerabzug für die Eingangsrechnungen mit Datum Dezember. Die Bestimmungen haben sich zwar seit 2018 nicht geändert, durch die elektronischen Rechnungen und die Versendung bzw. Zustellung derselben über die SdI-Plattform sind hier, im Gegensatz zu früher, keine Schummeleien mehr möglich.
Besondere Vorsicht ist hier des...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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