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Rom – Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 11. September wurde aufgrund der verfügbaren Finanzmittel der Prozentsatz des Steuerbonus festgelegt, den die Unternehmen und Freiberufler für den von ihnen eingereichten Antrag verwenden können. Dieser Satz wurde mit 15,6423 Prozent festgesetzt.
Die Anträge waren bekanntlich bis 7. September 2020 auf einem eigenen Vordruck elektronisch ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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