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Bozen – Das 13. Monatsgehalt (zuweilen auch Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation genannt) ist im Gegensatz zu anderen zusätzlichen Gehältern nicht nur kollektivvertraglich, sondern seit 1960 auch gesetzlich geregelt (DPR Nr. 1070/60). Es ist anlässlich der Weihnachtsfeiertage den Arbeitnehmern aller Sparten – jeweils für das laufende Jahr - auszuzahlen. „Anlässlich der Weihnachtsfeiertage“ ...
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