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Rom – Mit einem Beschluss vom 19. Mai 2022 hat der Kassationsgerichtshof die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ob der Rechtmäßigkeit der Einschränkungen über den Vorsteuerabzug der Scheingesellschaften vorgelegt. Für die nicht operativen Gesellschaften ist nämlich der Vorsteuerverlust vorgesehen, wenn für drei aufeinanderfolgende Jahre nicht die vorgesehenen Umsatzerlöse erwirtschaftet ...
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