Bozen – Die Landesregierung hat die Anwendungsrichtlinien für die Innovationsförderung geändert. Das teilt das Landespresseamt mit und zitiert den zuständigen Landesrat Philipp Achammer mit den folgenden Worten: „Wir aktualisieren damit unsere Richtlinien aus dem Vorjahr und tragen den neuen Bedürfnissen der Wirtschaft im Allgemeinen und den Unternehmen im Spezifischen Rechnung.“
Eine der bedeutendsten Anpassungen betrifft Start-ups: Sie können künftig für Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung um eine Vorschusszahlung durch das Land ansuchen. Damit sei es möglich, Liquiditätsprobleme für junge Unternehmen zu lösen, erklärt der Direktor der Landesabteilung Innovation, Forschung und Museen, Franz Schöpf. Vorschüsse gebe es nun auch für Innovationscluster. Geklärt wurden Details zu den abrechenbaren Personalspesen, konkret können nicht finanziell vergütete Forschungsleistungen von Gesellschaftern oder mitarbeitenden Familienmitgliedern als Sachleistungen für den Beitrag mit berücksichtigt werden, heißt es in der Aussendung des Landespresseamtes.
Auch wurden die Höchstbeträge für die Innovationsberatungsdienste angehoben (von 60.000 auf 80.000 Euro), ebenso jene für Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung und für die Prozess- und Organisationsinnovation (von 300.000 auf 400.000 Euro bei Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitenden und von 30.000 auf 40.000 Euro für jede weitere Person. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region treten die Richtlinien dann in Kraft. Für Anträge, die bis dahin noch nicht bearbeitet wurden, kommen die neuen Anwendungsrichtlinien zur Anwendung.















