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Rom – Laut einer Mitteilung des Departements für Finanzen ist kürzlich die Ministerialverordnung erlassen worden (DM vom 11. Mai 2026), mit welcher die methodischen Anmerkungen für die Berechnung des Vorab-Vergleichs 2026–2027 festgelegt werden. Die Veröffentlichung im Staatlichen Amtsblatt ist noch ausständig. Ausgearbeitet wurde auch die Software „Il tuo Isa 2026 Cpb“, die zur Berechnung des Vor...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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