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Rom – Mit der zweiten Unterstützungsverordnung (Art. 32 DL Nr. 73/2021) ist der Steuerbonus für Desinfizierung, Schutzausrüstung und Schnelltests des letzten Jahres neu aufgelegt worden. Begünstigt sind die Ausgaben, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. August 2021 getragen wurden. Ausschlaggebend ist diesbezüglich die Übergabe (Datum Lieferschein), nicht die Zahlung oder die Rechnung (ausgenommen Sofo...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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