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Die EU hat in den Gemeinschaftsverträgen das Prinzip des freien Warenverkehrs verankert und bestimmt, dass die Gebühren für die Straßenbenützung nicht höher sein dürfen als die Bau- und Instandhaltungskosten. Dies hat seinen guten Grund: Nichts ist einfacher, als bestimmte Märkte zu schützen, indem die Transportgebühren hinaufgesetzt oder der Transport bestimmter Güter untersagt wird.
In der Verga...
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