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Bozen - Eine Bestimmung des Einheitstextes über die Arbeitssicherheit (Dekret Nr. 81/2008) sieht wie berichtet vor, dass die Betriebe grundsätzlich gehalten sind, aus den Reihen ihrer Arbeitnehmer einen Sicherheitssprecher des Personals zu ernennen. Dieser Personalvertreter für die betriebliche Arbeitssicherheit (italienisch: „Rappresentante dei Lavoratori per la Sicurezza - RLS“) soll der privile...
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