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Mit dem Dekret Nr. 66/2003 (abgeändert durch Dekret Nr. 213 vom August 2004) ist eine neue Urlaubsregelung für die Arbeitnehmer eingeführt worden. Kernpunkte der neuen Regelung sind:
jedem Arbeitnehmer steht ein jährlicher Urlaub von mindestens vier Wochen zu (die Kollektivverträge können auch mehr vorsehen);
von den erwähnten vier Wochen müssen mindestens zwei Wochen im Jahr der Anreifung gewährt...
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