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Rom – Aufgrund der Pandemie ist im Vorjahr eine Bestimmung zur Mobilität von Arbeitnehmern im Wiederaufbaudekret (Decreto Rilancio) unbemerkt geblieben, wohl auch weil für die Umsetzung noch ein Ministerialdekret erforderlich war. Ende Mai dieses Jahres ist das entsprechende Ministerialdekret veröffentlicht worden (M.D. 12.05.2021), und die Bestimmung ist deshalb mittlerweile operativ. Der Artikel...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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