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Rom – In einem kürzlich ergangenen restriktiven Urteil des Kassationsgerichtshofes (Nr. 15679/2024 vom 5. Juni 2024) wird vom Lieferer eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Verwendung von Absichtserklärungen verlangt. Der Lieferant hat grundsätzlich zu prüfen, ob der Abnehmer die Voraussetzungen eines Exportkaufmannes erfüllt, also ob er rechtmäßig den Ankauf unter Steueraussetzung über den sogenannten ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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