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Rom – Im Beitrag der letzten Woche haben wir uns mit den Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses und mit den entsprechenden Dokumenten beschäftigt. Im vorliegenden Beitrag wollen wir die Einberufungsmodalitäten und die Abhaltung der Gesellschafterversammlung behandeln, die gegebenenfalls auch in zweiter Einberufung erfolgen kann, und schließlich kurz auf die Verwendung des Überschusses b...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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