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Der große Brief zur kleinen Steuer

Wer kein reines Steuergewissen hat, sollte sich bei seinen Wünschen an das Christkind in Bescheidenheit üben, denn der Finanzminister könnte mitlesen. Der Scherz hat einen ernsten Kern.

Robert Weißensteiner von Robert Weißensteiner
28. November 2014
in Gesellschaft
Lesezeit: 3 mins read

Im Advent werden gern Wunschbriefe ans Christkind geschrieben. Passend dazu kursieren im Internet derzeit scherzhafte Warnungen: Wünsch dir auf keinen Fall eine Rolex, einen Diamantring, eine Handtasche von Louis Vuitton oder eine Kreuzfahrt in der Karibik mit einem Luxusdampfer der Costa Crociere – es sei denn, die Steuererklärung des Adressaten rechtfertigt derartige Ansprüche. Das Christkind, so heißt es, ist nämlich ab sofort per Gesetz verpflichtet, Kopien aller Geschenkewünsche an die Einnahmenagentur zu mailen. Diese überprüft mithilfe ihres neuen Supercomputers, ob die Weihnachtsmänner und guten Feen, an die die Wünsche gerichtet sind, ein den Erwartungen entsprechendes Einkommen verfügen. Wenn der Sohnemann von seiner Frau Mama, die eben einmal 18.000 Euro brutto im Jahr erklärt, einen Helikopter-Skiurlaub in Kanada erbittet, oder die Gattin von ihrem Mann, der 24.000 Euro im Jahr versteuert, ein klitzekleines Sportcoupé, benötigt der mit den entsprechenden Zahlen gefütterte Rechner nur den Bruchteil einer Sekunde, um den Adressaten der Wünsche ein Mindesteinkommen von 80.000 bzw. 140.000 Euro zu unterstellen. Nur dann sind Geschenk und Einkommen nämlich „congrui“, wie es der Steuergesetzgeber fordert.

Die Geschichte vom Wunschzettel und vom Christkind, das zur Verletzung der Privacy-Regeln gezwungen wird, ist ein Scherz, aber eigentlich gar nicht so abwegig. Wir werden immer öfter kontrolliert – und werden immer durchsichtiger.

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Neulich habe ich bei der Bank 2.000 Euro in bar abgehoben, und weil ich mir sonst das notwendige Bargeld immer am Bancomat besorge, war ich etwas überrascht, als mich die Mitarbeiterin am Schalter fragte, was ich mit dem Geld vorhabe. Ich muss sie entweder entgeistert oder böse angeschaut haben, denn sie entschuldigte sich und meinte, sie sei verpflichtet, mich das zu fragen, denn es sei Vorschrift, einen Grund für die Abhebung anzugeben. Sollte ich sagen, dass ich bei einem Künstler/Kunsthandwerker in Kärnten, auf den ich vor einigen Jahren aufmerksam geworden bin, ein paar Sachen kaufen will, und er nur Bares nimmt, da er in seiner ausgebauten Scheune gar kein POS-Gerät hat? Und weiter: Dass ich noch gar nicht weiß, ob ich vielleicht nur 200, vielleicht aber auch 1.500 Euro benötige, da dies davon abhängt, was mir in seiner Schatzkammer gefällt? Sollte ich wirklich die Wahrheit sagen und damit diese lange und recht komplizierte Geschichte erzählen?

Wenn ich etwas tun muss, was mir unnötig erscheint, dann reitet mich zuweilen der Teufel. Wäre mein Gegenüber ein Mann gewesen, hätte ich ihm vielleicht einen unanständigen Grund genannt, aber damit nur Vorurteile gegenüber uns Männern genährt. Also bediente ich doch lieber ein Klischeebild gegenüber den Ehefrauen und sagte, sie solle einfach „Moglie spendacciona!“ als Grund schreiben. Dafür erntete ich Heiterkeit und die Auskunft, dass dies kein anerkannter Grund sei (wieso eigentlich nicht?). Deshalb schlug mir die Dame vor, einfach „Ausgaben für den Haushalt“ hinzuschreiben, ein Angebot, das ich dankbar annahm. Was der Quatsch soll, ist mir bis heute nicht klar: Der Fiskus kann von mir aus wissen, dass ich Bargeld abgehoben habe, aber dass ich schon bei einem recht niedrigen Betrag angeben muss, für was ich das Geld brauche, will ich nicht einsehen, denn ich kann irgendeinen triftigen und steuerrechtlich unbedenklichen Grund hinschreiben und meine 2.000 Euro zu Weihnachten in die Kasse der Sternsinger stecken, ich kann damit beim Ball der örtlichen Feuerwehr zwei Torten ersteigern oder sie hoffnungsvoll meiner schönen Nachbarin ins Dekolleté stopfen (dafür wäre ich höchstens meiner Frau Rechenschaft schuldig).

Es ist ja auffallend, dass die Staaten mit dem höchsten Anteil an Schattenwirtschaft das Bargeld am stärksten bekämpfen. Statt die Ursachen zu beseitigen, wollen sie die Symptome wegdekretieren. Wir dürfen heute in einem Juwelierladen nur noch Rechnungen bis 1.000 Euro in bar begleichen. Wird der Steuerhinterzieher deshalb auf die Steuerhinterziehung verzichten? Mitnichten! Er wird sein Geld im benachbarten Ausland ausgeben – oder seinem Schmuckhändler vorschlagen, für einen Ring im Wert von 2.200 Euro drei Kassenzettel auszustellen, die in Summe den Betrag ausmachen.

Im Übrigen machen wir uns mit jeder POS-Zahlung, Internet-Buchung, Google-Suche oder mit jedem „Gefällt-mir“-Klick auf Facebook zu gläsernen Bürgern und Verbrauchern. Wer immer Zugriff auf die Daten hat, weiß, wo ich zuletzt überall hingefahren oder geflogen bin, was ich im Urlaub am liebsten mache, wofür ich mein Geld ausgebe und welche Ansichten ich teile. Wenn dann wieder bekannt wird, dass Daten von Millionen Kunden entwendet werden, wird mir ein wenig schummrig.

Deshalb, lieber Fiskus, einen Wunsch an dich (obwohl du ja alles andere bist, als der Weihnachtsmann): Kontrolliere ruhig, was ich einnehme, damit ich es versteuere. Aber schau mir nicht bei meinen privaten Ausgaben derart in die Geldtasche, frag mich nicht, was ich mit 2.000 Euro mache (der Staat vergeudet mein Geld auch teilweise, ohne mir einen guten Grund zu nennen) und gib, dass nicht auch noch das Christkind meldepflichtig wird.

Schlagwörter: 45-14freenomedia

Ausgabe 45-14, Seite 7

Robert Weißensteiner

Robert Weißensteiner

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