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Bozen – Die Bestimmung ist zwar nicht neu, aber trotzdem vielen Arbeitgebern nicht ausreichend bekannt. In dem am 20. März 2006 in Kraft getretenen Südtiroler Lehrlingsgesetz (Landesgesetz Nr. 6/2006) ist unter anderem die Bestimmung enthalten, dass in jedem Lehrbetrieb die mit der Ausbildung betraute Person (Inhaber/in oder qualifizierte/r Mitarbeiter/in) eine von der Landesregierung anerkannte ...
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