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Rom – Ende Mai haben wir in einem Beitrag die Problematik des steuerlichen Wohnsitzes behandelt (siehe Ausgabe vom 28. Mai). Es geht dabei um Grundsätze des internationalen Steuerrechts, die unter anderem im OECD-Musterabkommen und in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den jeweiligen Staaten verankert sind. Die Schlussfolgerung: Wenn jemand den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien hat, ist ...
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