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Die Regierung will mit der neuen Vorschrift der elektronischen Versendung der Zahlungsvordrucke (F24) Ernst machen: Trotz der zahlreichen Kritiken und der begründeten Forderungen nach einem Aufschub verweist man unbeirrt auf die neue Pflicht, die für alle Zahlungen ab 1. Oktober 2006 gilt.
In der Generaldirektion will man zwar anfänglich kulant sein, um Härtefälle zu vermeiden. Dies betrifft aber...
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