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Der Fiskus liest mit

INFORMATIONEN IN SOZIALEN NETZWERKEN – Im Internet und in den sozialen Netzwerken werden vielfach unbewusst Informationen preisgegeben, die der Fiskus für steuerlich erhebliche Sachverhalte verwenden kann. Es ist daher Vorsicht geboten.

Walter Großmann von Walter Großmann
17. Mai 2023
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read
Verzeichnis für Split Payment für 2020  aktualisiert

Foto: Shutterstock

Rom – Die Daten und Informationen, die man heute übers Internet und die sozialen Medien auffinden kann, sind enorm. Dies gilt insbesondere für persönliche Daten, die von den Usern unbedacht selbst in den sozialen Medien eingestellt werden. Diese Informationen werden aber nicht nur von „Freunden“ gelesen, sondern auch von Personen, welche diese für eigene Zwecke oder für Nachforschungen verwenden und auswerten. Dafür gibt es heute auch besondere Software mit künstlicher Intelligenz oder eigenen Algorithmen.

Im Ausland nutzen die Finanzverwaltungen schon seit Längerem diese Informationsquellen für Steuerprüfungen. In Frankreich gibt es eigene Regeln, welche die Nutzung und die Rechtswirkung der Informationsquellen regeln. Aus den USA hört man immer wieder von Anfragen seitens der Finanzverwaltung an die verschiedenen Plattformen über die Herausgabe bestimmter Daten und die entsprechenden Streitfälle. Auch in Deutschland hält die Finanzverwaltung die Ermittlungen im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken grundsätzlich für geeignet und sogar für erforderlich, um steuerlich erhebliche Sachverhalte vollständig aufzuklären. Wörtlich heißt es in internen Informationen: „Neben der Kenntniserlangung in Bezug auf Tatsachen, die unmittelbar steuerlich relevant sind (unbekannte Einnahmequellen, Höhe der Einnahmen, etc.), dienen Ermittlungen auch der Erkenntnis von Hilfstatsachen, die Hinweise oder Schlüsse auf unmittelbar steuerlich relevante Tatsachen geben oder zulassen können.“

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Eine systematische Nutzung solcher Informationen seitens der italienischen Finanzverwaltung ist derzeit noch nicht bekannt. In einem Rundschreiben der Finanzwache (Nr. 1/2018) wird schon seit Längerem ausdrücklich festgehalten, dass die aus dem Internet bezogenen Informationen ein Auslöser für eine Steuerprüfung sein können. Erfahrungsgemäß werden von der Finanzwache vor jeder Steuerprüfung vorab umfangreiche Informationen über das zu prüfende Unternehmen eingeholt, wobei neben den internen Datenbanken auch die Informationen aus dem Internet verwendet werden. Auch die Einnahmen­agentur bedient sich der Informationen aus dem Internet, um bestimmte Sachverhalte besser abzuklären.

Es gehört schließlich seit Jahren zur ständigen Praxis der Finanzwache, bei Betriebsprüfungen eine digitale Kopie des Servers anzufertigen. Mit einer eigenen Software wird dann unter anderem der Mail-Verkehr mit relevanten Personen oder mit Bezug auf bestimmte Sachverhalte ausgeforscht.

Zahlreiche Informationen können steuerliche Risiken bergen

Die öffentlich zugänglichen Informationen, die steuerliche Risiken bergen, können vielfältig sein. Vielfach werden diese unbewusst preisgegeben, weil man die entsprechenden steuerlichen Sachverhalte und Zusammenhänge nicht kennt. Schlimmer ist noch, wenn bestimmte Sachverhalte durch unbedachte Informationen von Mitarbeitenden aufgezeigt werden.

Kritische Sachverhalte bei Unternehmen können sich z. B. im Zusammenhang mit Betriebsstätten ergeben. Es können auf der Website Informationen über Tätigkeiten oder Projekte im Ausland angeführt werden, die gegenüber dem Fiskus nicht erklärt wurden oder für die im anderen Land keine Betriebsstätte angemeldet wurde. Aus LinkedIn können Informationen über die von bestimmten Personen ausgeübten Funktionen abgeleitet werden, die dem Fiskus anders kommuniziert worden sind.

Kritische Informationen kann sich der Fiskus aus Facebook oder LinkedIn in Bezug auf den steuerlichen Wohnsitz von natürlichen Personen besorgen. Dies insbesondere bei ins Ausland abgewanderten und im Aire-Verzeichnis eingetragenen Bürger, die in den sozialen Netzwerken ihre persönlichen Interessen und Aktivitäten aufzeigen.

Man sollte also eine kritische Selbstprüfung in Bezug auf die im Internet und in den sozialen Netzwerken vorhandenen Informationen vornehmen und dabei immer bedenken, dass auch der Fiskus mitliest.

Schlagwörter: 19-23free

Ausgabe 19-23, Seite 12

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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