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Rom – Die steuerliche Freistellung der latenten Mehrwerte auf Baugrundstücke und Beteiligungen zum 1. Jänner 2015 kann bis 30. Juni 2015 vorgenommen werden. Durch eine Ersatzsteuer kann der steuerliche Wertansatz auf den heutigen Marktwert angesetzt werden, und zwar auf der Grundlage einer beeideten Schätzung, die bis 30. Juni 2015 zu erstellen ist. Die Ersatzsteuer ist mit der letzten Verlängerun...
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