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Der entmündigte Arbeitnehmer

Der Staat vermutet, dass Arbeitnehmer unvernünftig sind, und deshalb zwingt er sie, einen Teil ihres Lohnes für Sonderausgaben zu sparen. Die geliebte Abfertigung ist eigentlich eine Entmündigung.

Robert Weißensteiner von Robert Weißensteiner
10. Oktober 2014
in Allgemein
Lesezeit: 3 mins read

Wieder müssen wir über die Abfertigungen reden, denn der Staat (in Person der Regierung) plant, auf diese Sparkasse zurückzugreifen, diesmal nicht, um die ergänzende Rentenvorsorge zu beflügeln, sondern den Konsum anzuregen und damit der hartnäckigen Rezession zu Leibe zu rücken. Es gibt einen Plan, vorerst 50 Prozent der Abfertigungen sofort auszuzahlen und nur mehr den Rest für besondere Fälle oder ein zusätzliches Einkommen im Alter auf die Seite zu legen (siehe dazu auch den Artikel auf Seite 12).

Aber der Reihe nach: „Trattamento di fine rapporto“ (Tfr) nennt sich eine italienische Besonderheit, für die im Deutschen die Bezeichnung Abfertigung gewählt wurde. Vereinfacht ausgedrückt, besteht diese „Behandlung am Ende der Beziehung“ darin, dass die Arbeitgeber jedes Jahr in etwa ein Monatsgehalt (Jahresgehalt geteilt durch 13,5) auf die Seite legen, diese Rückstellungen aufwerten (also etwa im Ausmaß der Inflation verzinsen) und – nach Abzug der Steuern – an die Arbeitnehmer auszahlen, wenn diese aus dem Betrieb ausscheiden oder in den Ruhestand treten. Die Arbeitnehmer dürfen in bestimmten Sonderfällen auch vorzeitig auf einen Teil dieser Mittel zugreifen, etwa zum Erwerb einer Wohnung, zur Finanzierung des Studiums der Kinder oder im Falle einer schweren Krankheit. Vereinfacht ausgedrückt, könnte man auch sagen: Der Gesetzgeber zwingt die Arbeitnehmer zum Sparen, damit sie in Notfällen auf Reserven zurückgreifen können.

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Schon im Jahr 2007 wurden diese Reserven, die bis dahin bei den Arbeitgebern lagen und als Betriebskapital genutzt wurden, vom Gesetzgeber angezapft, und das nicht ganz uneigennützig, sondern wohl auch mit Blick auf das Vorsorgeinstitut INPS. Damals wurde bestimmt, dass die Abfertigungen eingesetzt werden sollen, um eine Zusatzrente aufzubauen, die reicht, um die verminderten Renten aus den Pflichtbeiträgen auszugleichen. Die bescheidenen Mittel, die aus den „normalen“ Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die ergänzenden Rentenfonds fließen, reichen nämlich nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Damals bestimmte der Gesetzgeber, dass die Arbeitnehmer selbst bestimmen können, ob sie das Geld wie bis dahin bis zur Auszahlung bei ihren Arbeitgebern lassen oder ob sie es in einen Rentenfonds fließen lassen wollen (die große Mehrheit entschied sich für die Arbeitgeber). Diese Regel gilt aber nur für Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. In Betrieben mit 50 oder mehr Mitarbeitern gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder fließt die Abfertigung jedes Jahr in einen vom jeweiligen Mitarbeiter gewählten Rentenfonds – oder in einen Sonderfonds beim INPS, aus dem später die Abfertigung ausbezahlt wird. Eine vorzeitige Teilauszahlung von zurückgelegten Beträgen ist in allen Fällen möglich. Die Entscheidung der Arbeitnehmer war klar: Gut 70 Prozent haben sich dafür ausgesprochen, ihre Abfertigung nicht in die Rentenfonds fließen zu lassen. Und nun soll die Hälfte der Abfertigung monatlich ausgezahlt werden, damit die Menschen mehr konsumieren und die Wirtschaft wieder wachsen kann.

Das ganze System scheint angesichts des ständig wiederkehrenden Slogans vom „mündigen Bürger“, der sehr wohl nicht nur bei Wahlen, sondern auch durch Volksabstimmungen mitreden und entscheiden soll, anachronistisch. Wenn die Bürger wirklich vernünftig und weitsichtig sind, wieso gibt es dann Abfertigungen? Wieso dürfen sie nicht selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen, das sie verdienen? Wieso zwingt sie der Gesetzgeber, etwa 7,5 Prozent ihres Jahresgehalts auf die hohe Kante zu legen? Es ist doch offensichtlich, dass die geistigen Väter der Abfertigungsnorm davon ausgegangen sind, die Bürger seien unvernünftig und müssten zu ihrem Glück gezwungen werden. Die Gewerkschaften haben zuletzt ihren Widerstand gegen eine vorzeitige Auszahlung eines Teils der Abfertigungen angekündigt, weil sie eine wachsende Altersarmut befürchten. Auch sie gehen offensichtlich davon aus, dass die Menschen nicht Ameisen gleich für härtere Zeiten vorsorgen, sondern sich wie die Grillen verhalten, die den Sommer genießen und fröhlich zirpend verbringen, dann aber im Herbst eine böse Überraschung erleben. In letzter Konsequenz heißt dies: Die Gewerkschaften halten ihre Mitglieder für unmündig und sehen in ihnen Menschen, die einen Vormund brauchen, der für sie denkt und vorsorgt.

Das alles steht in gewisser Weise in einem krassen Widerspruch zur Forderung nach mehr direkter Demokratie und damit Mitbestimmung der Bürger. Wenn man den Menschen nicht einmal zutraut, dass sie vernünftig mit ihrem eigenen Geld umgehen, wieso sollten sie dann bei Volksabstimmungen weitsichtig entscheiden – in Sachbereichen, von denen sie viel weniger verstehen als von ihrem Geld?

Oder ist alles ganz anders – und die Menschen sind mündig und wissen, was gut für sie ist? Wenn das so sein sollte, wäre es höchst an der Zeit, die Abfertigungen abzuschaffen, das Geld Monat für Monat auszuzahlen und die Arbeitnehmer selbst entscheiden zu lassen, was sie damit tun wollen! Wer nach Mitbestimmung ruft, muss Selbstbestimmung zulassen.

Schlagwörter: 38-14freenomedia

Ausgabe 38-14, Seite 7

Robert Weißensteiner

Robert Weißensteiner

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