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Rom – Eine der wenigen Erleichterungen in der Ende April endgültig ratifizierten Steuerverordnung betrifft die Meldung der Umsätze mit Kunden und Lieferanten mit Sitz in einem Steuerparadies (Art. 2 Abs. 8 DL Nr. 16/2012). Der Zentralverband Assonime behandelt in seinem jüngsten Rundschreiben (Nr. 11 vom 10. Mai 2012) unter anderem auch diese Neuerung. Die entsprechende Meldung ist bekanntlich imm...
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