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Rom – Letzten Montag hat der Direktor der Einnahmenagentur mit Verordnung (vom 25. März 2013, Prot. 2013/37550) einen weiteren Aufschub für die Meldung der Firmengegenstände erlassen, die den Gesellschaftern und Angehörigen zur Verwendung überlassen werden. Diese Meldung dient bekanntlich einerseits zur Vermeidung von Missbrauch (Abzug von nicht betrieblich zugehörigen Aufwendungen), zum anderen z...
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