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Der Bereich Arbeitszeit ist seit dem April 2003 neu geregelt, und die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden (siehe dazu auch unseren Bericht in SWZ Nr. 17 vom 29. April 2005). Was ist aber, wenn ein Arbeitnehmer gleichzeitig zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse hat, was - insbesondere bei Teilzeitverhältnissen - möglich ist? Kann dann die tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitsze...
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