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Die SWZ hat in ihrer Ausgabe Nr. 28 vom 16. Juli 2004 über die Gelegenheitsarbeit nach den Arbeitsmarkt-Reformgesetzen berichtet. Demnach sind zwei Arten von Gelegenheitsarbeiten zu unterscheiden: die autonome oder selbstständige Gelegenheitsarbeit und die so genannte Mini-CoCoCo. Beiden gemeinsam ist, dass bei diesen Formen der Mitarbeit ein jährliches Entgelt-Limit von 5000 Euro brutto nicht übe...
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