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Bozen - Arbeitnehmern, welche ihre Schulden gegenüber Dritten nicht bezahlen, kann durch Gerichtsbeschluss bis zu einem Fünftel des Monatslohns gepfändet werden (in der Praxis wird der entsprechende Betrag durch den Arbeitgeber vom Monatslohn abgezogen). Der entsprechende Betrag wird - immer durch den Arbeitgeber - an den Gläubiger überwiesen. Das Dekret Nr. 78/2009 (umgewandelt in das Gesetz Nr. ...
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