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Reverse-Charge Baugewerbe - Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird neben den Bauleistungen auch auf die Lieferung von Telefongeräten, PCs sowie Schotter und Steinen ausgedehnt. Für die Bauleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren ab 1. Jänner 2007, für die anderen Bereiche bedarf es zuerst der Ermächtigung durch die EU-Kommission (Abs. 44 - 45).
Die Erleichterungen bei der Erstattung von MwS...
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