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Rom – Die am Montag der vergangener Woche von der Regierung erlassene Notverordnung (DL Nr. 18 vom 17.3.2020; vgl. SWZ vom 20. März 2020, nachzulesen über SWZonline und in der SWZapp) hat zahlreiche Fristen und Fälligkeiten in etwas chaotischer Form aufgeschoben. Es sind dazu in der Zwischenzeit einige Klarstellungen in Form von Erlassen und Rundschreiben der Einnahmenagentur veröffentlicht worden...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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