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Rom – Die Betreiber von Mülldeponien haben nach Schließung derselben bestimmte Auflagen zu erfüllen, so unter anderem die Abdichtung, die Rekultivierung und die Überwachung. Die entsprechenden Aufwendungen fallen zu einem Zeitpunkt an, wo keine Erlöse mehr erwirtschaftet werden. Es werden daher während der Verwendung der Deponie entsprechende Rückstellungen gebildet, aufgrund der geplanten Kosten ...
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