Die Sache, die ich vor einigen Tagen im Radio gehört habe, war für mich neu, aber umso erschreckender. Von 630 Abgeordneten im italienischen Parlament verfügen offiziell nur etwa 230 über Assistenten, besser bekannt als „portaborse“. Die restlichen 400 benötigen offensichtlich keine Assistenten. Aber die 3.690 Euro, die für diesen Zweck pro Monat pauschal überwiesen werden, kassieren sie trotzdem. Nun ist ein offenes Geheimnis, dass weit mehr als 230 Abgeordnete – wahrscheinlich sogar alle 630 – auf die Dienste von Assistenten zurückgreifen. Den Abgeordneten kann also nicht vorgeworfen werden, dass sie ihre Nettodiät von rund 5.000 Euro auf stolze 8.690 Euro „aufrunden“, indem sie sich die Assistenten sparen, nein, viel schlimmer: Sie beschäftigen Assistenten ohne regulären Vertrag! Im Tempel der Gesetzgebung werden Mitarbeiter „schwarz“ beschäftigt. O Schande.
Dieses Beispiel zeigt: Das Problem der Politikerentschädigungen sind nicht die Diäten, sondern die vielen mehr oder weniger versteckten, meist pauschalen, immer steuerfreien Spesenvergütungen. Sie verführen geradezu dazu, die eigene Diät aufzubessern, weil die Ausgaben nicht belegt werden müssen – Politiker sind auch nur Menschen.
Solche Pauschalzuwendungen existieren auf allen Ebenen der Politik. Die römischen Abgeordneten – bleiben wir zunächst bei ihnen – kassieren neben dem erwähnten Spesenersatz für die Beschäftigung von Assistenten (3.690 Euro pro Monat) noch ein Tagegeld für den Romaufenthalt (3.500 Euro pro Monat), eine Pauschale für die Anreise zu den Sitzungen (1.100 Euro pro Monat) und eine Pauschale für Telefonspesen (260 Euro pro Monat). Die Landtagsabgeordneten in Bozen können pro Jahr Fahrtspesen für bis zu 16.000 Kilometer (8.000 im Landtag, 8.000 im Regionalrat) abrechnen, ohne Nachweis, ob tatsächlich 16.000 Kilometer im Wählerauftrag zurückgelegt wurden. Aus verschiedenen Repräsentationsfonds können darüber hinaus der Landeshauptmann und die Landesräte, der Landtagspräsident und das Landtagspräsidium, genauso wie die höchsten politischen Vertreter der Region schöpfen, um allfällige Ausgaben zu bestreiten – teilweise ohne jegliche Belegpflicht.
EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann hat unlängst in der Tageszeitung offengelegt, was ihm zusteht: neben der Nettodiät von 6.200 Euro pro Monat noch eine Pauschalvergütung von 300 Euro pro Tag in Brüssel sowie – ebenfalls pauschal – 4.000 Euro monatlich als „Bürogeld“, während die Mitarbeiter direkt vom EU-Parlament bezahlt werden.
Nun orten Politiker in der mit Vehemenz geführten Diskussion über die Politikkosten gerne eine unberechtigte Hetzjagd gegen sie. Und tatsächlich wird derzeit übertrieben. Politiker sollen, ja müssen gut bezahlt werden, wenn wir wollen, dass sich fähige Personen ans politische Werk begeben, die auch in der Privatwirtschaft gut verdienen würden. Sicher, es lässt sich trefflich darüber streiten, ob ein Landtagsabgeordneter 6.000 Euro netto pro Monat wert ist. So mancher ist es, so manch anderer nicht. Aber Politiker sollen finanziell unabhängig sein. Was allerdings überhaupt nicht geht, sind die zusätzlichen Pauschalzuwendungen.
Daher wird die Diskussion um die Kosten der Politik völlig falsch geführt: Nicht die Diäten sind infrage zu stellen, sondern alles, was rundherum zusätzlich ausbezahlt wird. Solche Zuwendungen stinken in der Wahrnehmung der Wähler nach Versteckspiel, nach Gehaltsaufbesserung, nach Bereicherung – selbst wenn es gar keine(s) ist. Die Steuerzahler fragen zu Recht, wieso ihre Volksvertreter pauschal Tage-, Reise- und Mitarbeitergelder überwiesen bekommen, während ebendiese Volksvertreter vom Fußvolk per Gesetz verlangen, jede Ausgabe bzw. jede Zuwendung auf den Eurocent genau zu belegen. Darf ein Unternehmer seinen Mitarbeitern pauschal und steuerfrei ein Essens- oder Tagegeld ausbezahlen? Nein, er darf nicht! Darf ein Unternehmer Ausgaben ohne Beleg aus einem „Repräsentationsfonds“ begleichen? Nein, darf er nicht! Das oft gehörte Argument, dass halt manchmal ein Maturaball zu unterstützen sei, sticht nicht, denn auch Unternehmer unterstützen Maturabälle – mit Beleg. Und das Argument, dass ja auch in der Privatwirtschaft Kilometergelder abgerechnet werden, sticht nur zum Teil: In der Privatwirtschaft kontrolliert der Unternehmer ganz genau, ob der Mitarbeiter die Kilometer tatsächlich zurückgelegt hat, und zwar für Arbeitszwecke – in der Politik kontrolliert niemand.
Nun hat das Präsidium der römischen Abgeordnetenkammer erst an diesem Montag einen Beschluss gefasst, der in die richtige Richtung weist: Ab März wird die Hälfte der erwähnten 3.690 Euro für Assistenten, also 1.845 Euro, nur mehr gegen Vorlage von Spesenbelegen ausgezahlt. Endlich! Aber warum wird die andere Hälfte weiterhin ohne Beleg überwiesen? 1.845 Euro ohne Beleg – kein Mensch versteht, warum Politiker dürfen, was Normalsterbliche nicht dürfen. In Südtirol hat übrigens SVP-Obmann Richard Theiner dem Vernehmen nach ebenfalls einen Vorschlag in der Schublade, der erstmals an den „Nebenschauplätzen“ ansetzt. Wir dürfen gespannt sein.
Kurzum: Lassen wir die Diäten in Ruhe und diskutieren endlich über das Drumherum. Es kann nämlich nicht sein, dass Politiker die Zusatzzuwendungen brauchen, weil sie von ihrer Diät mehrere Hundert Euro pro Monat an ihre Partei abtreten müssen. Was die Mandatare mit ihren Parteien vereinbaren, soll nicht das Problem der Steuerzahler sein. Sonst handelt es sich um eine Parteienfinanzierung über den Umweg der Politikerentschädigungen – und wieder um ein Versteckspiel. Transparenz wollen wir, liebe Politiker, Transparenz!














