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Wie bereits mehrmals berichtet, ist die Pflicht zur Anstellung von Invaliden ab dem Jahr 2000 durch das Gesetz Nr. 68 von 12. März 1999 auf alle Betriebe mit mindestens 15 Arbeitnehmern ausgedehnt worden. Vorher waren nur Betriebe mit über 35 Arbeitnehmern dazu verpflichtet. Um diese Pflichteinstellungen kontrollieren zu können, verlangt das Arbeitsamt von den Unternehmen alljährlich innerhalb 31....
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