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Rom - Die Bestimmungen über die sogenannten „untätigen“ oder „nicht operativen“ Gesellschaften sind auch in der Steuererklärung für 2009 (Unico 2010) zu beachten. Angesichts der Wirtschaftskrise sind sie besonders aktuell und problematisch, da vielfach bestimmte geplante Tätigkeiten nicht begonnen wurden, die Umsatzerlöse starke Rückgänge erfahren haben, Mieterlöse nicht erhöht werden konnten bzw....
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