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Die SWZ hat seinerzeit darüber berichtet, dass mit dem Gesetz Nr. 311 vom 30. Dezember 2004 (Finanzgesetz für 2005) grundsätzlich beschlossen wurde, das Familiengeld in Zukunft nicht mehr an die Arbeitnehmer-Familienoberhäupter, sondern direkt vom INPS an die zu Lasten lebenden Personen auszuzahlen. Für die praktische Durchführung dieser Norm bedurfte es noch eines Dekretes, welches am 4. April er...
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