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Dein Zoll-Begleiter: Ursprung vs. Präferenzursprung?

PR-Info – In einer Wirtschaft, die zunehmend von Globalisierung und international fragmentierten Produktionsketten geprägt ist, kann die Bestimmung des Ursprungs einer Ware komplex sein. In diesem Kontext gewinnt ein zentrales Konzept des internationalen Handels besondere Bedeutung: der präferenzielle Ursprung.

PR-Info von PR-Info
17. April 2026
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read

Bozen – Das Ursprungsland – nicht zu verwechseln mit dem Herkunfts- bzw. Versendungsland (also dem Land, aus dem die Ware physisch geliefert wird) – ist jenes Land, in dem eine Ware vollständig gewonnen oder in dem sie der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde.

Grundlagen und Bedeutung des präferenziellen Ursprungs

Der präferenzielle Ursprung basiert auf klar definierten technischen Kriterien, die in Freihandelsabkommen festgelegt sind und während des Produktionsprozesses eingehalten werden müssen. Die EU hat zahlreiche Abkommen mit Drittstaaten geschlossen, die Zollermäßigungen oder sogar den vollständigen Wegfall von Einfuhrzöllen vorsehen. Innerhalb dieser Abkommen sind die Regeln und Voraussetzungen definiert, damit ein Produkt den präferenziellen Ursprung erlangt und somit von tarifären Begünstigungen profitieren kann.

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Der präferenzielle Ursprung ist sowohl bei Export- als auch bei Importvorgängen von Bedeutung. Er wird durch spezifische Ursprungsnachweise belegt, die zum Zeitpunkt der Ausfuhr ausgestellt werden und die Ware bis zur Bestimmungszollstelle begleiten. Zu den gängigsten Instrumenten zählen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, die Ursprungserklärung auf der Rechnung sowie die Systeme des ermächtigten Ausführers und des registrierten Ausführers (REX). In bestimmten Fällen – etwa im Warenverkehr mit der Türkei im Rahmen der Zollunion – wird auch die Warenverkehrsbescheinigung ATR verwendet.

Formen und Beispiele internationaler Freihandelsabkommen

Freihandelsabkommen können unterschiedliche Formen annehmen. Einseitige Abkommen sehen Zollvergünstigungen vor, die nur von einer Vertragspartei gewährt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU, das Zollermäßigungen für Waren aus Entwicklungsländern – wie beispielsweise Indien – vorsieht, um deren wirtschaftliche Entwicklung und Integration in den Welthandel zu fördern. Weitaus verbreiteter sind bilaterale Abkommen, in denen die tarifären Vorteile gegenseitig gewährt werden (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Türkei).

In einem zunehmend verflochtenen Produktionsumfeld gewinnen schließlich plurilaterale Abkommen an Bedeutung. Diese sind komplexer, jedoch essenziell für die Steuerung international verteilter Lieferketten. Sie ermöglichen es den teilnehmenden Staaten, einheitliche Ursprungsregeln im gegenseitigen Handel anzuwenden und so den Warenverkehr zu erleichtern – ein Beispiel hierfür ist die Paneuropa-Mittelmeer-Konvention.

Strategischer Mehrwert für Unternehmen

Die korrekte Anwendung der Regeln zum präferenziellen Ursprung ist somit zu einem strategischen Faktor für Unternehmen geworden, die auf internationalen Märkten tätig sind.

Wie Unternehmen den Präferenz­ursprung strategisch nutzen können, steht im Mittelpunkt unseres kostenlosen Business-Talks vom 23. April um 17:00 Uhr bei Brigl in Bozen.

Mehr Infos unter: event@brigl-logistics.com

Schlagwörter: 15-26PR

Ausgabe 15-26, Seite 17

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