Bozen – Der CBAM ist ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik. Er soll den CO2-Ausstoß importierter Waren bepreisen, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und verhindern, dass Produktionen in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagert werden. Damit ergänzt er das europäische Emissionshandelssystem (ETS) und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für europäische und ausländische Hersteller.
CBAM: Vom Übergang zur Praxis
Die Übergangsphase hat gezeigt, dass die Ermittlung von Emissionsdaten entlang internationaler Lieferketten oft schwierig ist. Viele Unternehmen konnten die erforderlichen Informationen von Lieferanten außerhalb der EU nur schwer beschaffen. Besonders herausfordernd waren Lieferungen über Händler, da Emissionsdaten häufig nicht verfügbar waren. Die Europäische Kommission reagierte mit Erleichterungen: Der Kreis der Betroffenen wurde eingeschränkt und die Nutzung von Standardwerten ausgeweitet. Verordnungen, Leitlinien und FAQs bleiben dennoch wichtige Orientierungshilfen.
Neue Pflichten ab 2027
CBAM erfasst die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Waren aus Drittstaaten. Grundlage sind die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln, wobei für einzelne Länder Ausnahmen gelten. Ab 2027 dürfen betroffene Waren nur noch von Unternehmen eingeführt werden, die als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registriert sind. Eine jährliche Importschwelle von 50 Tonnen entscheidet über die Anwendung der Vorschriften. Wird sie überschritten, gelten die Pflichten für das gesamte Kalenderjahr.
Ab 2027 ist jährlich bis zum 30. September eine CBAM-Erklärung einzureichen. Sie basiert auf tatsächlichen Emissionsdaten oder auf Standardwerten. Da Standardwerte bewusst höher angesetzt sind, können bereits gezahlte CO2-Kosten im Ursprungsland in der Regel nur mit realen Daten angerechnet werden. Kernstück des Systems ist das CBAM-Register. Dort werden Emissionsdaten, Zertifikate und Transaktionen verwaltet. Die Zertifikate entsprechen jeweils einer Tonne CO2 und können über eine zentrale Plattform erworben werden. Ihr Preis orientiert sich am ETS-Markt.
Verträge im Fokus
Neben administrativen Pflichten ergeben sich auch vertragliche Konsequenzen. Insbesondere bei indirekter Vertretung im Zollverfahren trägt der CBAM-Anmelder die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Unternehmen sollten daher Verträge sowie Haftungs- und Informationspflichten überprüfen.
CBAM wird zu einem wichtigen Baustein der europäischen Klimastrategie. Für Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen organisatorischen Aufwand, bietet aber auch die Chance, regulatorische Anforderungen frühzeitig in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.
Weitere Fragen?
Unsere Zoll-Begleiter unterstützen Sie gerne: customs@brigl.it



















