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Rom – Die Europäische Kommission hat kurz vor Ende des letzten Jahres die zum 31. Dezember 2023 auslaufende alte Verordnung für allgemeine geringfügige Beihilfen (De-minimis-Verordnung) neu beschlossen (Verordnung 2023/2831/EU vom 13. Dezember 2023). Die Änderungen legen neue Freistellungsobergrenzen für geringfügige Beihilfen fest, die von der EU-Beihilfenkontrolle ausgenommen sind. Damit möchte ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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