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De-minimis-Schwelle erhöht

AB 2024 300.000 EURO – Die Schwelle für die De-minimis-Beihilfen wird ab 2024 inflationsbedingt auf 300.000 Euro erhöht. Die Kontrolle hat künftig rollierend mit Bezug auf die in den drei Vorjahren gewährten Beihilfen zu erfolgen.

Walter Großmann von Walter Großmann
19. Januar 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read

Man möchte der seit 2021 akut gestiegenen Inflation Rechnung tragen und den Prozess der Beihilfegewährung beschleunigen. (Foto: Shutterstock / Monster Ztudio)

Rom – Die Europäische Kommission hat kurz vor Ende des letzten Jahres die zum 31. Dezember 2023 auslaufende alte Verordnung für allgemeine geringfügige Beihilfen (De-minimis-Verordnung) neu beschlossen (Verordnung 2023/2831/EU vom 13. Dezember 2023). Die Änderungen legen neue Freistellungsobergrenzen für geringfügige Beihilfen fest, die von der EU-Beihilfenkontrolle ausgenommen sind. Damit möchte ...

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Ausgabe 02-24, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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