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De-facto-Selbstkündigungen: Gesetzliche Klärung notwendig

FEHLENDE RECHTSSICHERHEIT – Bei den De-facto-Selbstkündigungen der Arbeitnehmenden gibt es jetzt ein erstes Gerichtsurteil, welches in einem wesentlichen Punkt der Auffassung des Arbeitsministeriums widerspricht. Den ersten entschiedenen Streitfall gab es in Trient.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
4. Juli 2025
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Wenn jemand mindestens 16 Tage ungerechtfertigt nicht zur Arbeit erscheint, gilt dies als Selbstkündigung. (Foto: Shutterstock

Rom/Trient – Mit dem Begleitgesetz zum Haushalt für das Jahr 2024 (Gesetzesentwurf 1532/2023 – „Collegato Lavoro“) sind mit Wirkung ab dem 12. Jänner 2025 einige wichtige Neuerungen arbeitsrechtlicher Natur eingeführt worden (die SWZ hat mehrfach dazu berichtet). Einer der zentralen Punkte des G. 203/2024 sind in erster Linie die De-facto-Selbstkündigungen der Arbeitnehmenden. Die neue gesetzliche...

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Schlagwörter: 26-25Premium

Ausgabe 26-25, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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