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Rom – Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 3. Februar 2017 sind der Datensatz und die technischen Vorschriften für die Versendung der Erklärungen sowie der Berichte und Unterlagen für die Neuauflage der Selbstanzeige erlassen worden. Es wurden auch einige Korrekturen an den Anleitungen vorgenommen; sie betreffen insbesondere die Staaten, die für Zwecke der Selbstanzeige nicht mehr...
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