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Das Warten hat ein Ende

Unternehmer müssen für ihre Tätigkeit nicht länger auf Ermächtigungen, Lizenzen und Baukonzessionen vonseiten der öffentlichen Verwaltung warten. Die zertifizierte Meldung namens SCIA ist ab sofort auch in Südtirol anwendbar. Das Land hatte sich gegen die SCIA gesträubt.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
6. Juni 2014
in Südtirol
Lesezeit: 3 mins read

Bozen/Rom – Das Urteil 121/2014 des Verfassungsgerichts ist bereits einen Monat alt und von weitreichender Bedeutung. Es stammt vom 5. Mai. Trotzdem ist es erst jetzt bekannt geworden, was wohl damit zusammenhängt, dass sich die Freude über das Urteil – vor allem bei Land und Gemeinden – in Grenzen hält. Der Unternehmerverband Südtirol (UVS) verbreitete die aus Unternehmersicht freudige Nachricht am Dienstag in einer Aussendung: Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (segnalazione certificata d’inizio attività – SCIA) auch in Südtirol zur Anwendung kommen muss.

„Durch die SCIA ist es möglich, sofort mit den Arbeiten zu beginnen, ohne weitere Genehmigungen einzuholen und bürokratische Abläufe abzuwarten. Es ist ausreichend, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten“, zitierte der UVS in der Presseaussendung seinen Präsidenten Stefan Pan. Die Erklärung ersetzt alle Ermächtigungen, Lizenzen und Baukonzessionen, wobei für spätere Kontrollen die notwendigen technischen Expertisen, Verwaltungsakte sowie Eigenerklärungen beigelegt werden müssen, welche die Einhaltung der geltenden Gesetze bestätigen. Die Verwaltung hat 60 Tage Zeit, um die Gesetzmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Tätigkeit zu stoppen – bei Bauvorhaben sind es 30 Tage. Apropos Bau: Im Bausektor dreht die SCIA das Prinzip der DIA um: Bei der DIA muss das Bauunternehmen 30 Tage verstreichen lassen und kann dann in Ermangelung einer gegenteiligen Mitteilung der öffentlichen Verwaltung mit dem Bauprojekt beginnen – bei der SCIA kann der Baubeginn sofort erfolgen, und die öffentliche Verwaltung hat 30 Tage Zeit für die Kontrolle. Freilich kommt hierzulande auch die DIA nur äußerst beschränkt (für Innenarbeiten) zur Anwendung, erklärt UVS-Direktor Josef Negri, der sich erfreut zeigt über das Urteil des Verfassungsgerichts: „Die SCIA bringt weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung für die Bürger.“

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Eingeführt wurde die SCIA schon Mitte 2010 auf Vorschlag des damaligen Wirtschaftsministers Giulio Tremonti. Südtirols Landesregierung rekurrierte aber dagegen, mit der Begründung, dass diese Vereinfachung für Südtirol nicht anwendbar sei. Negri: „Das Verfassungsgericht hat jetzt hingegen geurteilt, dass das Grundprinzip der Vereinfachung gleichermaßen für alle Bürger Italiens gelten muss und Südtirol keine Ausnahme sein darf.“

Die SCIA gilt – ab sofort – für alle unternehmerischen Tätigkeiten inklusive Bauarbeiten. „Es handelt sich dabei um eine wesentliche Vereinfachung für Bürger, die Bauarbeiten durchführen wollen. Mit Renovierungen und energetischen Sanierungen – also Investitionen – kann rascher begonnen werden. Mit der SCIA verringert sich nur der bürokratische Aufwand, die bestehenden Normen müssen alle respektiert werden“, so Josef Negri. Die SCIA kann der zuständigen öffentlichen Verwaltung laut Negri über ein zertifziertes E-Mail-Postfach (PEC) oder auch per Post zugestellt werden. Auch über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP), den Land, Gemeindenverband und Handelskammer als Online-Plattform eingerichtet haben, sollte die Einreichung der SCIA möglich sein.

Freilich wünscht sich der Unternehmerverband nun „eine rasche Reaktion der Landesregierung, damit die Umsetzung auf Gemeindeebene ohne weitere Verzögerungen erfolgt.“ Zwar stehe der Anwendung der SCIA schon jetzt nichts im Wege, meint Josef Negri, aber mit einem Beschluss sollte die Landesregierung eine einheitliche Vorgehensweise der öffentlichen Verwaltungen in Südtirol gewährleisten und Klarheit schaffen.

Im Zusammenhang mit der notwendigen Entbürokratisierung hat sich auch der freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner am Mittwoch zu Wort gemeldet. Bei der Zukunftswerkstatt der Handelskammer am Sitz der Firma Durst in Brixen habe Tirols Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf darauf verwiesen, dass letzthin in Kufstein einer Firma 22 Tage nach dem Ansuchen die Baubewilligung für Produktion und Lagerung ausgestellt werden konnte. „Davon können Südtiroler Unternehmer nur träumen“, so Leitner. Die Landesregierung rief Leitner auf, „dringend eine Richtlinie zu erlassen, wonach – nach dem Beispiel des Bundeslandes Tirol – alle für das Genehmigungsverfahren zuständigen Ämter an einer einzigen Sitzung gemeinsam eine Entscheidung herbeiführen. Der obligate Spießrutenlauf durch den Behörden- und Ämterdschungel muss der Vergangenheit angehören. Mangelnde Rechtssicherheit und unnötige bürokratische Hürden vergällen derzeit den einheimischen Unternehmern die Arbeit. Die Politik hat den Unternehmergeist zu fördern und nicht unnötig zu hemmen“. (cp)

Schlagwörter: 22-14freenomedia

Ausgabe 22-14, Seite 14

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