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Bozen/Rom - Die neuen Bestimmungen gehen auf eine EU-Richtlinie vom Oktober 2004 zurück, deren Inhalt in den italienischen Einheitstext über die Arbeitssicherheit eingeflossen ist (Artikel 28, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 81/2008). In diesem Dekret wird ausdrücklich verfügt, dass in die in Bezug auf die Arbeitssicherheit schon seit langer Zeit vorgeschriebene Risikobewertung im B...
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