Rom – Am 20. Juni 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie Nr. 2019/1152 verabschiedet, welche für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zugunsten der Arbeitnehmer innerhalb der Mitgliedsländer sorgen soll. Aktuell wird in Italien dazu die Durchführungsbestimmung im Parlament diskutiert, und wir haben bereits in der vorherigen Ausgabe der SWZ (Nr. 14/22, nachzulesen hier auf SWZon...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.