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Früher konnten Landesgesetze nur in Kraft treten, wenn sie von der Zentralregierung mit dem Sichtvermerk „verfassungskonform“ versehen worden sind. Seit der Überarbeitung des Autonomiestatuts sind Landesgesetze sofort nach der Veröffentlichung anwendbar; die römische Regierung hat allerdings die Möglichkeit, sie vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten. Die Regierung Berlusconi hat dies oft geta...
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